Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch
Beratung
Auf der Webseite Modul Auslandserfahrung (BA-LA) des Instituts für Turkistik findest du neben Informationen zum Auslandsmodul und Formularen auch die Kontaktdaten der Ansprechperson für Auslandsaufenthalte während deines Lehramtsstudiums.
Allgemeine Informationen
Im Fach Türkisch musst du während des Bachelorstudiums einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten absolvieren. Er kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und darf auch während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Studierst du neben dem Fach Türkisch noch eine weitere moderne Fremdsprache, musst du den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren.
Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen des Moduls „Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“ statt, welches du mit einem Referat als Studienleistung und dem Verfassen eines Projektberichts als Prüfungsleistung abschließt. Wird der Aufenthalt nicht im Fach Türkisch absolviert, musst du stattdessen das Modul „Interkulturalität erfahren und reflektieren“ besuchen.
Weitere allgemeine Informationen zum Pflicht- oder freiwilligen Auslandsaufenthalt und zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt. Informationen zur Studienstruktur im Fach Türkisch findest du auch auf der Fächerseite Türkisch. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Webseite der Turkistik. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen findest du auf der Webseite Auslandserfahrung unter dem Punkt Informationsmaterial.
ERASMUS
Möchtest du den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS kombinieren findest du auf der Webseite Erasmus-Outgoings Informationen zur Bewerbung, Partner-Universitäten und die Kontaktdaten der Ansprechpersonen.
Härtefallantrag
Solltest du aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, innerhalb des Moduls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Die Kontaktdaten der Ansprechperson findest du ganz unten auf der Webseite unter der Überschrift "Befreiung vom Auslandsaufenthalt".
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-25