Bachelor-Master:Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

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Möchtest du die Fächer Musik, Kunst oder Sport studieren, musst du zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für ein Studium eine Eignungsprüfung bestehen. Den Nachweis über die bestandene Prüfung benötigst du für deine Einschreibung.

Musik

Musik kannst du als Kombinationsfach im Lehramt an der Folkwang Universität der Künste studieren. Die Eignungsprüfung besteht aus mehreren Teilen und findet vor Ort statt. Um deine Vorbereitung zu unterstützen, stellt dir die Folkwang Universität Probetests und Literatur zur Verfügung. Sie benachrichtigt dich schriftlich über das Ergebnis. Eine bestandene Prüfung ist immer nur für das folgende Semester gültig. Du kannst sie beliebig oft wiederholen. Bestandene Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt.


Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung musst du dich an der Folkwang Universität der Künste bewerben. Die Frist beginnt in der Regel am 15. Januar eines Jahres und endet am 15. März. Für die Bewerbung zahlst du eine Gebühr und nutzt das Bewerbungsportal der Folkwang-Universität. Wirst du für die Eignungsprüfung zugelassen, wird dir dein persönlicher Termin mitgeteilt.


Wende dich bei Fragen an die Studienfachberatung der Folkwang.

Kunst

Möchtest du Kunst als Kombinationsfach oder Einzelfach (nur GyGe) studieren, musst du deine praktische, künstlerische Eignung nachweisen. Hierzu bewirbst du dich mit einer Bewerbungsmappe, einem Erläuterungsvideo und einem Bewerbungsbogen am Institut für Kunst und Kunstwissenschaft. Ob du zugelassen wirst, hängt von deiner Mappe ab. Diese wird am Mappen-Sichtungstag von einer Aufnahmekommission beurteilt. Nach der Mappen-Durchsicht kann es vorkommen, dass das Prüfungsgremium mehr über dich erfahren möchte und dich zum Praxistag einlädt. Damit deine Eignung abschließend beurteilt werden kann, werden dir am Praxistag Aufgaben gestellt, die du innerhalb von ca. 5 Stunden bearbeiten musst.


Möchtest du mit dem Studium beginnen, ist dies zum Winter­semester möglich. Vorab meldest du dich zur Eignungs­prüfung an, i.d.R. im April und gibst deine Bewerbungs­mappe ab, i.d.R. im Mai. Die aktuellen Termine zur Bewerbung sowie weitere Infos und Unterlagen findest du auf den Seiten des Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft unter Bewerbung/Eignungsprüfung.


Um die Prüfung sicher bestehen zu können, solltest du an den angebotenen Mappenberatungsterminen teilnehmen. Zu den Mappenberatungsterminen kannst du ohne Voranmeldung kommen. Es sind immer Gruppenbesprechungen, in denen anhand von mitgebrachten Beispielen über den Aufbau, den Umfang und die Gestaltung der Mappen von den Lehrenden der Kunstpraxis beraten wird. Bring also originale Arbeitsproben mit (nicht digital!).

Hast du die künstlerische Eignungsprüfung an der UDE bestanden, ist diese für zwei Jahre gültig. Prüfungen anderer Universitäten, aus anderen Bundesländern oder dem Ausland werden nicht anerkannt. Für Quereinsteiger*innen und Hochschulwechsler*innen, z. B. wenn du ein (Teil-)Studium in Fächern wie etwa Design oder Architektur absolviert hast, wird eine gesonderte Eignungsprüfung jeweils im Januar angeboten. Mehr Informationen findest du auf dieser Webseite des Instituts für Kunst und Kunstwissenschaften. Falls du an der UDE die Schulform wechselst und deine Prüfung vor mehr als 2 Jahren abgelegt hast, musst du die Eignungsprüfung nochmal neu ablegen.

Bei Fragen kannst du dich an die Studienfachberatung Kunst wenden. Informationen zu Terminen und Fristen bekommst du auch im Sekretariat des Institutes für Kunst und Kunstwissenschaft.

Sport

Möchtest du Sport als Kombinationsfach im Lehramt studieren, musst du deine sportliche Eignung nachweisen. Die Eignungsprüfung besteht aus Schwimmen, Leichtathletik, Turnen, Gymnastik/Tanz und einem Spiel. Die genauen Leistungsanforderungen für deine Schulform findest du, mit Fotos und Videos, auf der Webseite des Instituts. Die Prüfung findet an einem Tag statt und ist in Teilprüfungen unterteilt. Bitte denke an deinen Personalausweis, da du ihn vor jeder Teilprüfung vorzeigen musst. Bestehst du eine Teilprüfung nicht, wird die Eignungsprüfung als nicht bestanden abgebrochen.

Für die Teilnahme musst du dich kostenpflichtig anmelden. Für die Anmeldung brauchst du das Anmeldeformular, ein ärztliches Attest über deine Sporttauglichkeit (nicht älter als drei Monate) und den Einzahlungsbeleg über die Gebühr. Die Gebühr kann dir nach erfolgreicher Prüfung und anschließender Einschreibung erstattet werden.


Die Eignungs­prüfung für Sport findet einmal im Jahr, i.d.R. im Mai oder Juni statt. Vorab musst du dich anmelden, i.d.R. im April. Die genauen Termine werden vom Institut für Sport- und Bewe­gungs­wissen­schaften i.d.R. im Januar veröffentlicht.


Hast du die Eignungsprüfung bestanden, wirst du darüber schriftlich informiert. Die bestandene Prüfung ist drei Jahre gültig. Hast du nicht bestanden oder den Termin an der UDE verpasst, kannst du die Prüfung im Folgejahr wiederholen oder sie an einer anderen deutschen Universität ablegen und dir von der Fakultät anerkennen lassen. Für die Anerkennung darf die bestandene Eignungsprüfung der anderen Hochschule nicht älter als drei Jahre sein und muss die Anforderungen für deine Schulform erfüllen.

Die Termine der Sporteignungsprüfungen in Deutschland kannst du online einsehen, um im Falle des Nicht-Bestehens oder wenn du die Prüfung verpasst hast, einen Überblick zu bekommen, wo und wann die Prüfung noch möglich ist.

Die Fachschaft Sport bietet eine Vorbereitung auf die Eignungsprüfung an. Bei Fragen zur Eignungsprüfung kannst du dich an das Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften wenden: sporteignungspruefung​@uni-due.de.

Ersatz oder Anerkennung (Sport)

In einigen Fällen sieht die Ordnung für die Eignungsprüfungen für das Fach Sport die Anerkennung einer Alternative zur Eignungsprüfung vor.

  • Hattest du in der Schule Sport als Leistungskurs gewählt und in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 11 und 12 (8-jähriger Bildungsgang) bzw. 12 und 13 (9-jähriger Bildungsgang) sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 10 Punkte erreicht, bist du von der Eignungsprüfung befreit und musst nur ein aktuelles ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit vorlegen.
  • Kannst du die Eignungsprüfung wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht wie vorgesehen absolvieren, kannst du auf Antrag an den Prüfungsausschuss die Prüfung in bedarfsgerecht abgewandelter Form machen. Dazu musst du den Antrag an den Prüfungsausschuss Sport bis spätestens 6 Wochen vor dem Tag der Durchführung stellen und ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
  • Die Eignungsprüfung entfällt auch dann für dich, wenn du eine entsprechende Eignungsprüfung bereits an einer anderen deutschen Universität bestanden hast und diese nicht älter als drei Jahre ist und sie die Anforderungen für deine Schulform erfüllt.
  • Ersatznachweise, z. B. in Form des Deutschen Sportabzeichens oder des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens, werden nicht anerkannt.
  • Wenn du dich in ein höheres Fachsemester einschreibst, z. B. weil du die Hochschule gewechselt hast, wird keine Eignungsprüfung durchgeführt.

Notenverbesserung (Grundschule)

Wenn du dich für einen Studienplatz im Lehramt Grundschule bewirbst und als drittes Fach Kunst oder Musik gewählt kannst du nach bestandener Eignungsprüfung am Vergabeverfahren für die Studienplätze in den Pflichtlernbereichen Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung mit einem Bonus von 16 Punkten teilnehmen. Dazu beantwortest du die entsprechende Frage bei der Online-Bewerbung mit "Ja" und reichst deinen Zulassungsbescheid der Folkwang für das Fach Musik oder den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in Kunst vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Einschreibungswesen ein.

Diese Möglichkeit der Notenverbesserung gibt es NUR für die Grundschule!

Fremdsprachen

Möchtest du eine moderne Fremdsprache, also Englisch, Französisch, Spanisch oder Türkisch studieren, musst du ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen bzw. an Sprachtests zu Studienbeginn teilnehmen. Mehr Informationen zu den sprachlichen Anforderungen findest du im Artikel Voraussetzungen. Dort findest du auch Angaben dazu, wann du ein Latinum, Hebraicum oder Graecum benötigst.

Ordnungen

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-15