Härtefallantrag

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Studienbewerber*innen, die sich aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Gründe in einer außergewöhnlichen Situation befinden, sodass ihnen auch bei strenger Prüfung nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf einen Studienplatz zu warten, können im Rahmen ihrer Bewerbung einen Härtefallantrag stellen. Dieser ermöglicht es, bei der Studienplatzvergabe vorrangig berücksichtigt zu werden.

Voraussetzungen

Ein Härtefallantrag kann gestellt werden, wenn die persönliche Situation so schwerwiegend ist, dass ein reguläres Warten auf einen Studienplatz nicht zumutbar ist. Mögliche Gründe sind zum Beispiel:

  • Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit, wie etwa durch eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit, ist nicht möglich.
  • Schwierige Ausnahmesituationen, beispielweise aufgrund von Krankheiten mit Tendenz zur Verschlimmerung, für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags nicht zumutbar ist und eine sofortige Aufnahme des Studiums erfordern.

Nachweis

Um die außergewöhnliche Härte zu belegen, müssen Lebenslauf, eine schriftliche Begründung und entsprechende Belege eingereicht werden.

Wenn eine außergewöhnliche Härte aus gesundheitlichen Gründen besteht, muss dem Antrag außerdem ein ausführliches fachärztliches Attest beigefügt werden. Dieses sollte möglichst detailliert auf die gesundheitliche Situation eingehen, insbesondere auf Art und Entstehung der Erkrankung, Schweregrad, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten und konkrete Auswirkungen auf die Studienaufnahme.


Prüfung des Antrags

Beachte, ein Härtefallantrag bedeutet nicht automatisch eine Zulassung. Jeder Antrag wird individuell geprüft, es gelten strenge Kriterien.


Richtlinien zu Sonder- und Härtefallanträgen findest du auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks.

Bei Fragen zu den formalen Anforderungen und zum Bewerbungsprozess kannst du dich außerdem an das Studierendensekretariat wenden.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-11-02

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