Lehramtszugangsverordnung (LZV)

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LZV steht für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität", kurz Lehramts­zugangs­verordnung.

Die LZV regelt den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW. Die aktuelle Fassung ist die LZV vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.


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