Lehramt.International
Lehramt.international fördert Praktika an Schulen im Ausland. Deinen Praktikumsplatz musst du selbstständig organisieren. Die Teilnahmevoraussetzungen und Förderkonditionen für Studierende und Absolvent*innen sind unterschiedlich. In beiden Fällen erhältst du durch das Stipendium:
- Eine monatliche Stipendienrate, deren Höhe abhängig vom Zielland ist.
- Eine Reisekostenpauschale, ebenfalls abhängig vom Zielland.
- Eine Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung.
Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Lebens- oder Ehepartner*innen und Kinder gewährt werden. Falls du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast, kann ein Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten gewährt werden.
Eine gleichzeitige Förderung des Praktikums durch das ERASMUS- oder PROMOS-Programm ist nicht möglich!
Lehramt.International für Studierende
Am Programm teilnehmen können Lehramtsstudierende aller Fächer und Schulformen ab dem 1. Fachsemester an deutschen Hochschulen. Bewerbungen von Studierenden des Lehramts Grundschule und HRSGe werden besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Studierenden, die erstmalig eine Mobilität beantragen und für Studierende, die nicht-fremdsprachliche Unterrichtsfächer studieren.
Die Förderdauer reicht von 1 bis maximal 6 Monaten. Du musst die Dauer deines Aufenthaltes vorher festlegen, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestätigung über deinen Praktikumsplatz muss Teil der Bewerbungsunterlagen sein.
Lehramt.International für Absolvent*innen
Beim Programm Lehramt.International für Absolvent*innen kannst du dich bewerben, wenn du dein Lehramtsstudium - gleich welche Schulform oder welche Fächer du studiert hast - erfolgreich abgeschlossen hast und deinen Vorbereitungsdienst noch nicht begonnen hast. Bewerbungen von Absolvent*innen des Lehramts Grundschule und HRSGe werden besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Absolvent*innen, die erstmalig eine Mobilität beantragen und für Absolvent*innen, die nicht-fremdsprachliche Unterrichtsfächer studiert haben.
Die Förderdauer reicht von 3 bis maximal 12 Monaten. Du musst die Dauer deines Aufenthaltes vorher festlegen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-15