Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)

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Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrkräfteausbildung, den Vorbereitungsdienst.

Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-04-04

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