Studium mit Kind

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An der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungs­angebote für Schwangere und Studierende mit Kindern.

Finanzielle Hilfen und Sozialberatung

Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, neben den Erziehungsaufgaben und dem Studium noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe wie BAföG mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Stipendien. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung . Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du weitere Informationen zu Familienleistungen wie Kinder- oder Elterngeld und auch ein Infotool, mit dem du deinen voraussichtlichen Anspruch auf Leistungen ermitteln kannst.

Das Studierendenwerk bietet werdenden Eltern und Studierenden mit Kindern eine umfassende Beratung an. Hier kannst du Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie besprechen. Beratungsthemen sind unter anderem Sozialleistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Sonderregelungen bei Prüfungen, Beurlaubung, BAföG-Verlängerung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Das Studierendenwerk bietet auch eine Online-Beratung für Studierende mit Kindern an.

Auch das Referat für Sozialpolitik im AStA bietet eine Sozialberatung an.

In Notfallsituationen bietet die UDE die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Kinderbetreuung aus dem Feuerwehrtopf. Antragsberechtigt sind auch Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums.

Schwanger studieren und studieren mit Kind

Schwangerschaft und Mutterschutz

Bei Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz im Lehramtsstudium, kannst du dich an Annika Rating vom ZLB wenden. Du solltest die Beratung unbedingt frühzeitig wahrnehmen, wenn es um deine Praxisphasen geht.

Damit die besonderen Regelungen für Schwangere und Stillende für dich berücksichtigt werden können, musst du das Einschreibungswesen frühzeitig über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Dazu reichst du das Meldeformular zusammen mit den dort angegebenen Unterlagen ein. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich.

Wenn du während deines Studiums schwanger bist oder stillst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

  • Der Mutterschutz gilt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bzw. zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung.
  • Wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung deine Gesundheit oder die deines Kindes nicht gefährdet, darfst du den Mutterschutz dafür unterbrechen und anschließend fortsetzen.
  • Du kannst dich für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen freistellen lassen.
  • Du hast einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium.
  • Du kannst die Wickel-, Still- und Ruheräume für Pausen, zum Stillen und zum Wickeln nutzen.

Weitere Informationen zum Mutterschutz findest du im Leitfaden zum Mutterschutz des BMFSFJ oder auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche

Studium und Kind sollen sich nicht ausschließen, daher gibt es Sonderregeln und Nachteilsausgleiche, die es dir ermöglichen sollen, dein Studium mit Kind flexibler zu gestalten:

  • Du kannst von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung zur Erlangung eines Teilnahmenachweises dienen, befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du mit den Lehrenden eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Wendest dich hierzu an die Studienfachberatung. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
  • In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen, z. B. in der Mathematik. Erkundige dich über die aktuellen Regelungen bei der Studienfachberatung deiner Fächer und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
  • Schwangere sowie Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar, also innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin, einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet. Versäumst du also eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und ein Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
  • Bist du in Mutterschutz oder Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag Prüfungsbedingungen wie Fristen, Termine und Bearbeitungszeiten individuell festlegen.
  • Schwangere oder Kinder erziehende Studierende können in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester beantragen; als Schwangere darfst du während des Urlaubssemesters keine Prüfungen ablegen, bist du dagegen wegen Kindererziehung beurlaubt, ist dies möglich; im Artikel Beurlaubung erfährst du mehr zu den Regelungen und zur Antragstellung.
  • Studierst du eine moderne Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt Pflichtbestandteil deines Lehramtsstudiums. Studierende, die mit Kindern ins Ausland gehen, können ggf. auf Antrag Sondermittel im Rahmen einer ERASMUS Förderung bekommen. In jedem Fall solltest du einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig und gut planen. Beratung bekommst du beim International Office, auch zur Finanzierung.
  • Solltest du Probleme mit Lehrenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das ABZ wenden, dort gibt es Hilfen in Bezug auf Themen wie Studienplanung und Zeitmanagement. Weitere Adressen, an die du dich wenden kannst, sind das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle; diese berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen für ein Studium mit Kind.
  • Geflüchtete mit Kindern, die sich für ein Studium an der UDE interessieren, finden Informationen und Ansprechpartner*innen unter Angebote für Geflüchtete oder Offers for refugees.

Kinderbetreuung

  • Das Studierendenwerk ist Träger von vier Kindertagesstätten, in denen Kinder ab vier Monaten durch pädagogisches Fachpersonal betreut werden. Informationen zu Kosten oder Platzvergabe findest du in den FAQ Kinderbetreuung. Da die Betreuungsplätze stark nachgefragt sind und ein Platz nicht garantiert werden kann, solltest du also rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft, Kontakt mit dem Studierendenwerk aufnehmen.
  • Die AStA-Krabbelburg ist eine von studierenden Eltern selbst organisierte Betreuungs­einrichtung und befindet sich in R13 V00 am Campus Essen. Es werden Kinder aller Altersstufen ab zwölf Monaten betreut. Bei der Betreuung der Kinder wechseln sich die Eltern ab. Kontakt kannst du über die E-Mail Adresse krabbelburg@asta-due.de oder die Referenten der Sozialpolitik aufnehmen.
  • Das Familienservicebüro (FSB) bietet z. B. bei Ausfall der regulären Betreuung eine bedarfsgerechte, stundenweise Kurzzeitbetreuung an. Diese findet in der Nähe des Campus Essen in Räumlichkeiten des Studierendenwohnheims „Auf der Union“ statt und ist für Studierende kostenlos. Angemeldet werden können Kinder zwischen vier Monaten und zwölf Jahren. Für bereits eingeschulte Kinder bis 14 Jahre, bietet das FSB in den Schulferien eine Ferienbetreuung an.

Wickel-, Still- und Ruheräume

An beiden Campi gibt es Wickel-, Still- und Ruheräume, die du während deiner Schwangerschaft oder mit Kindern für Pausen, zum Stillen und Wickeln nutzen kannst. Auf der Website des Familienservice kannst du nachlesen, wo die Räume sind und wie du die Schlüssel bekommst.

Mit dem Kinderwagen am Campus

Bist du mit dem Kinderwagen am Campus Essen unterwegs, kannst du als Unterstützung den Campus-Wegweiser Essen der Inklusionsstelle nutzen, um dich besser zurecht zu finden.

Mensa

In der Mensa gibt es für Kinder von Studierenden bis zum einschließlich 6. Lebensjahr einen Kinderteller. Du kannst aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Frag an der Essensausgabe einfach nach dem Kinderteller. Außerdem hast du die Möglichkeit, Fläschchen und Gläschen zu erwärmen.

Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek (UB) stellt Eltern einen gesonderten Eltern-Kind-Raum als Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen. Um den Raum vorab zu reservieren, wende dich bitte an die Servicetheke oder schreibe eine Mail an information.ub@uni-due.de.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-10