Studienverlaufsplan:Biologie Master (HRSGe)

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Master

Entnommen aus Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 883 / Nr. 121, veröffentlicht am 09. Dezember 2011, ergänzt durch die dritte Änderungsordnung, veröffentlicht am 31. Juli 2018, berichtigt am 1. Oktober 2018.

Im Masterstudium müssen folgende Module absolviert werden:

 
Modul CP (insgesamt) Modulprüfung
M1: Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologieunterricht1 8 Klausur
M2: Praktische Biologie 9 Praktikumsleistung
Praxissemester1 2 bzw. 52 Portfolio oder mündliche Prüfung
Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln 3 Keine Modulabschlussprüfung
Masterarbeit3 20 Abschlussarbeit
Summe4 20

1Die CP für Inklusion werden in diesen Modulen erworben.
2Wird kein Studienprojekt angefertigt, werden für die Lehr­veranstaltung 2 CP vergeben (Prüfungs­leistung entfällt). Wird ein Projekt angefertigt, werden 5 CP vergeben.
3Die Masterarbeit kann auch im zweiten bzw. dritten Fach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.
4Ohne Masterarbeit und Praxissemester.

 
Semester Modul Veranstaltung Veranstaltungstyp SWS CP
1 M1: Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologie­unterricht Entwicklung und Evaluation von Biologie­unterricht1 SE/ÜB 2 3
1 M1: Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologie­unterricht Analyse und Diagnose im Biologie­unterricht1 SE/ÜB 2 3
1 M2: Praktische Biologie Vergleichende Sinnesbiologie und Verhalten VO 2 3
2 Praxissemester Begleitung Fachdidaktik Praxissemester1 SE/ÜB 2 2 bzw. 5
3 M1: Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologie­unterricht Entwicklung und Evaluation von Biologie­unterricht SE/ÜB 2 2
3 M2: Praktische Biologie Lehramtspraktikum II PR 3 6
4 Professionelles Handeln wissenschafts­basiert weiter­entwickeln Professionelles Handeln wissenschafts­basiert weiter­entwickeln aus der Perspektive des Unterrichts­fachs Biologie SE/ÜB 2 3

1Aufgrund der Rolle der Lehr­veranstaltungen als Vorbereitung auf das Praxissemester bzw. zur Begleitung des Praxissemesters handelt es sich um eine Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht im Sinne des § 3 Absatz 2 der Fachprüfungsordnung für das Studienfach Biologie im Master­studiengang.

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