Learning Agreement

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Wenn du Lehramt studierst und ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum planst, solltest du wissen, wie du Studienleistungen, die du im Ausland erbringst, anerkennen lassen kannst. Hierzu schließt du ein Learning Agreement ab.

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Ein Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung oder Studienabkommen, die du mit deiner Heimat- und Gasthochschule abschließt. Darin wird verabredet, welche Kurse du im Ausland absolvierst und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden. Besprich dein Vorhaben und die Auswahl der Kurse möglichst früh mit deiner zuständigen Fachkoordinator*in und informiere dich über das Anerkennungsverfahren deiner Fakultät.

Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von dir, deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule unterschrieben werden. Du stimmst im Learning Agreement zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert durch das Learning Agreement die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für alle drei Akteur*innen bindend. Die Guidelines für ein Learning Agreement findest du auf der Erasmus-Webseite.



Dieser Artikel ist gültig bis 2026-08-07

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