Hilfskräfte: Unterschied zwischen den Versionen
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Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte | Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesen <BLANK text ="Richtlinien">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/hilfskr__fterichtlinien.pdf</BLANK>. | ||
<!--Links zum Leitfaden und anderen Dingen für SHKs | <!--Links zum Leitfaden und anderen Dingen für SHKs | ||
http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/peo_dokumente.shtml //--> | http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/peo_dokumente.shtml //--> | ||
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Version vom 25. Juni 2010, 10:38 Uhr
Als Studentische Hilfskraft (SHK) (umgangssprachlich auch Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi; früher auch Famulant) werden an deutschen Hochschulen Studenten bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.
Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesen Richtlinien .
Siehe auch
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