BAföG: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Bundeskabinett hat am 21. April 2010 den Entwurf eines 23. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Hier einige wesentliche Änderungen: | Das Bundeskabinett hat am 21. April 2010 den Entwurf eines 23. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Hier einige wesentliche Änderungen: | ||
* Zum Beginn des kommenden WiSe sollen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3% und die Bedrafsätze um 2% angebhoben werden. | * Zum Beginn des kommenden WiSe sollen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3% und die Bedrafsätze um 2% angebhoben werden. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich. | ||
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden. | * Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden. | ||
* Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden. | * Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden. |
Version vom 8. September 2010, 14:51 Uhr
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
Aktuell
Das Bundeskabinett hat am 21. April 2010 den Entwurf eines 23. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Hier einige wesentliche Änderungen:
- Zum Beginn des kommenden WiSe sollen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3% und die Bedrafsätze um 2% angebhoben werden. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
- Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
- Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
- Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
- Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.
Weitere Informationen siehe hier
Sprechzeiten
Siehe hier
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Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2010-10-22