BAföG: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden. | * Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden. | ||
* Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden. | * Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden. | ||
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Version vom 20. Oktober 2010, 13:20 Uhr
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
Aktuell
Der Bundesrat hat letztlich der Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Erhöhung des BAföG.
Die Länder haben der BAföG-Erhöhung ihre Zustimmung erteilt, nachdem die Bundesregierung in der Plenarsitzung verbindlich zugesichert hatte, Forschungsprojekte der Hochschulen zusätzlich zu fördern. Sie folgten damit der Empfehlung des Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der das Gesetz am gestrigen Donnerstag bestätigt hatte.
Hier einige wesentliche Änderungen:
- Rückwirkend zum 1.10.2010 steigen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3% und die Bedrafsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
- Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
- Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
- Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
- Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.
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