Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aktuell==
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Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des [[Hochschulrahmengesetz_(HRG)|Hochschulrahmengesetzes]] auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
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==Siehe auch==
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Version vom 28. April 2011, 10:07 Uhr

Aktuell

Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft. Den Hochschulen werden darüber hinaus Kompensationsmittel des Landes in Höhe von 249 Mio. Euro jährlich garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten 

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Siehe auch