Referendariat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 63: Zeile 63:
* [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst]]
* [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst]]
* [[BA/MA | Umstellung auf Bachelor / Master]]
* [[BA/MA | Umstellung auf Bachelor / Master]]
* [[Zweiphasigkeit]]
* [[Dritte Phase]]
* [[Bezirksregierungen]]
* [[Bezirksregierungen]]



Version vom 5. Oktober 2011, 11:40 Uhr

Der Vorbereitungsdienst / das Referendariat ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer. Die Ausbildung in dieser Phase findet in Studienseminaren (künftig: Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich ab dem nächsten Einstellungstermin im November 2011 für alle Schulformen in NRW über 18 Monate. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.


Reformierter Vorbereitungsdienst

Grundlegendes
Laut Gesetz der Landesregierung vom 12.Mai 2009 wird der Vorbereitungsdienst verkürzt:

  • Der Vorbereitungsdienst wird im August 2011 in einem ersten Schritt auf 18 Monate verkürzt. Ab dem Jahr 2011 kann - mit Wirkung etwa ab 2015 - eine weitere Verkürzung bis auf 12 Monate erfolgen (dies ist aber abhängig von einer vorlaufenden Evaluation des 18 monatigen Vorbereitungsdienstes). In Verbindung mit den Praxisanteilen im Studium ist der standardorientierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der KMK-Vorgabe (mindestens 18 Monate schulpraktische Ausbildung, davon mindestens 12 Monate in einem Vorbereitungsdienst) gesichert. [1]
  • Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der "Master of Education" oder eine erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.B. aus einem Praxissemester.
  • Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Eine Übersicht zum Stand der Planungen zum reformierten Vorbereiungsdienst finden sie hier.


Neue Regelungen

  • Die neue Fassung  der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) liegt vor und tritt zum 01.August 2011 in Kraft. Zentrale Elemente der Neufassung sind:
    • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 1. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 1. November.
    • Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.
    • Die Studienseminare heißen nun Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und arbeiten auf Grundlage eines Kerncurriculums. (Handlungsfeldorientierung)
    • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratungwozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt. (Personenorientierung)
    • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht. Davon entfallen auf den selbstständigen bedarfsdeckenden Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
    • Die Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung umfasst sieben Wochenstunden an einem Seminartag.
    • Die Zahl der Besuche pro Unterrichtsfach liegt nach wie vor bei fünf.


AKTUELLES

  • Nächster Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter ist der 01. Mai 2012.
  • Bewerbungsschluss ist der 15. November 2011. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Das heißt, eine Bewerbung nach Verstreichen dieser Frist ist nicht mehr möglich.
  • Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder der Anerkennungsbescheid können nachgereicht werden. Spätester Nachreichtermin ist der 16. April 2012 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 24. Februar 2012.

Bewerbung

Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen - einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte - sind auf folgender Internetseite zu finden: SEVON 
Das Bewerbungsverfahren zum Einstellungstermin 1. Mai 2012 ist gestartet. Bewerbungsschluss wird der 15. November 2011 sein. Aktuelle Hinweise werden auch weiterhin an dieser Stelle veröffentlicht.

Aufbau Referendariat

Das Referendariat ist in 3 Phasen gegliedert:

  • 3 Monate: Einführung
  • 12 Monate: Bedarfsdeckender Unterricht
  • 3 Monate: Prüfungsvorbereitung und Durchführung (Kolloquium und 2 unterrichtspraktische Prüfungen)


Aufbau Referendariat vor der Reform

Das Referendariat ist in 4 Phasen gegliedert:

  • Ausbildungsabschnitt 1: Hospitation und Schulintensivphase
  • Ausbildungsabschnitt 2: Beginn des eigenständigen/bedarfsdeckenden Unterichts (BdU)
  • Ausbildungsabschnitt 3: Beginn des Prüfungsverfahrens, Hausarbeit
  • Ausbildungsabschnitt 4: Unterrichtsbesuche, Beendigung der Prüfungsphase, 2. Staatsexamen

Quelle: PLAZ 
Quelle: Referendar.de 


Abschluss

Das Referendariat endet nach wie vor mit dem 2. Staatsexamen.


Siehe auch


Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst


Links


Dieser Artikel ist gültig bis: 2011-10-10