Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Weitere Informationen in der <BLANK text="Wahlbebenachrichtigungg">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/gremien/wahlen/wb_1_11.pdf</BLANK> und der <BLANK text="Wahlbekanntmachung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/gremien/wahlen/wb_2_11.pdf</BLANK> | |||
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Version vom 20. November 2011, 13:16 Uhr
Der Fakultätsrat ehemals Fachbereichsrat ist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammensetzt. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Profesoren und neue Studienordnungen.
Wahlen 2011
Die Wahlen zu den Fakultätsräten finden vom Dienstag den 22.11.2011 bis Donnerstag den 24.11.2011 statt.
Jeweils 10:00-16:00 Uhr an folgenden Standorten:
Campus Essen | Campus Duisburg |
Foyer der Hauptmensa | LB-Gebäude |
Eingangsbereich R 12 | MM-Gebäude |
Eingangsbereich Bibliothek | LA-Gebäude |
Hörsaalzentrum S 05 | BA-Gebäude |
Foyer Audimax/Bibliothek (Klinikum) |
Weitere Informationen in der Wahlbebenachrichtigungg und der Wahlbekanntmachung
Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:
- acht Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer
- je zwei Vertreter oder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiter
- drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter der anderen Gruppen zwei Jahre.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind
- die Mitglieder des Dekanats
Weitere Informationen
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2011-11-25