Landesprüfungsamt I NRW (LPA): Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf. | Das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf. | ||
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Version vom 13. Dezember 2011, 13:02 Uhr
Vorlage:Infobox Institution Vorlage:Infobox Institution Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.
Sprechzeiten
Telefonsprechzeiten:
Grundsätzlich dienen Telefonate der Information und nicht der Beratung. Von Telefonaten außerhalb dieser Zeiten sowie zu Zeiten der Beratungssprechstunden bittet das LPA Essen abzusehen.
- Geschäftsstelle Duisburg
Montag und Freitag 09:00 bis 10:00 Uhr
- Geschäftsstelle Essen
Dienstag und Freitag 09:00 bis 10:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr
Beratungssprechstunden:
- Geschäftsstelle Duisburg
Dienstag 10:00 bis 12:00 Uhr
- Geschäftsstelle Essen
Montag 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 12:00 bis 14:00 Uhr
Sprechzeiten der Geschäftsführung: Montag 10:00 bis 12:00 Uhr
Webseite
http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Essen/index.html
Fristen und Termine
Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungsanmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.
Umzug
Das LPA, Geschäftsstelle Essen, ist umgezogen und jetzt am Campus Essen in V15 R02 H-Gang zu finden. Mit dem Lageplan findet man den Raum.