Ba-Ma(LABG2009): Berufsfeldpraktikum: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem [[Eignungspraktikum]] und dem [[Orientierungspraktikum]] wird die nächste Praxisphase im Bachelorstudium das [[Berufsfeldpraktikum]] sein. Das Gesetz sieht ein weiteres schulisches oder außerschulisches Berufsfeldpraktikum (ab WS 2013/14) im Umfang von ebenfalls 80 Stunden vor. Das Berufsfeldpraktikum wird im 4. oder 5. Semester abgeleistet und kann in der Schule oder in bildungsorientierten Einrichtungen (z.B. Weiterbildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Museen u.v.m.) absolviert werden. | Nach dem [[Eignungspraktikum]] und dem [[Orientierungspraktikum]] wird die nächste Praxisphase im Bachelorstudium das [[Berufsfeldpraktikum]] sein. Das Gesetz sieht ein weiteres schulisches oder außerschulisches Berufsfeldpraktikum (ab WS 2013/14) im Umfang von ebenfalls 80 Stunden vor. Das Berufsfeldpraktikum wird im 4. oder 5. Semester abgeleistet und kann in der Schule oder in bildungsorientierten Einrichtungen (z.B. Weiterbildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Museen u.v.m.) absolviert werden. | ||
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Version vom 22. August 2012, 09:39 Uhr
Abschluss Bachelor-Master
Dieser Artikel bezieht sich auf den Studiengang mit Abschluss Bachelor-Master.
Nach dem Eignungspraktikum und dem Orientierungspraktikum wird die nächste Praxisphase im Bachelorstudium das Berufsfeldpraktikum sein. Das Gesetz sieht ein weiteres schulisches oder außerschulisches Berufsfeldpraktikum (ab WS 2013/14) im Umfang von ebenfalls 80 Stunden vor. Das Berufsfeldpraktikum wird im 4. oder 5. Semester abgeleistet und kann in der Schule oder in bildungsorientierten Einrichtungen (z.B. Weiterbildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Museen u.v.m.) absolviert werden.