Numerus Clausus (NC): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Textersetzung - „==Siehe auch==“ durch „== Verwandte Seiten ==“)
Zeile 8: Zeile 8:




==Siehe auch==
== Verwandte Seiten ==
*[[Orts-NC]]
*[[Orts-NC]]



Version vom 8. November 2012, 16:33 Uhr

Numerus Clausus (NC) (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.

Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.

Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, können Sie im Detail diesem Leitfaden  entnehmen.

Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des Einschreibewesens.  Dort finden sich auch die Hinweise zur Bewerbung  und die Termine und Fristen für die Bewerbung. 


Verwandte Seiten

Links

Dieser Artikel ist gültig bis: 2013-03-15