Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.
[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.


Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf
Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf


[[Kategorie:Keywords]]
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[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Studienreform]]

Version vom 3. Dezember 2013, 10:32 Uhr

Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.

Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf