Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Links ausgetauscht) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. | [[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. | ||
Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/ | Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf | ||
[[Kategorie:Keywords]] | [[Kategorie:Keywords]] | ||
[[Kategorie:Studienreform]] | [[Kategorie:Studienreform]] |
Version vom 3. Dezember 2013, 10:32 Uhr
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.