BAföG: Unterschied zwischen den Versionen
K (Links ausgetauscht) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Infobox Institution | {{Infobox Institution | ||
|abkuerzung=BAföG | |abkuerzung=BAföG | ||
|langname=Amt für | |langname=Amt für Ausbildungs­förderung | ||
|strasse= | |strasse=Reckhammer­weg 1 | ||
|ort=Essen | |ort=Essen | ||
|plz=45141 | |plz=45141 | ||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
}} | }} | ||
Das [[BAföG]] ( | Das [[BAföG]] (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt. | ||
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
== Aktuelle Reformen == | == Aktuelle Reformen == | ||
Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des | Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen. <br> | ||
Die wesentlichen davon sind die folgenden: | Die wesentlichen davon sind die folgenden: | ||
* Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich. | * Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich. | ||
Zeile 52: | Zeile 52: | ||
*[[Studentenwerk]] | *[[Studentenwerk]] | ||
{{Fluid}} | |||
[[Kategorie:Finanzielles]] | [[Kategorie:Finanzielles]] | ||
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]] | [[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]] | ||
[[Kategorie:Studileben]] | [[Kategorie:Studileben]] |
Version vom 13. Dezember 2013, 13:24 Uhr
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
BAföG in Duisburg-Essen
Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der Universität Duisburg-Essen sind die entsprechenden Sacharbeiter des Studentenwerks.
Sprechzeiten sind hier verlinkt.
Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende
Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP
erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
Ausführliche Informationen erhaltet ihr hier:
Aktuelle Reformen
Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen.
Die wesentlichen davon sind die folgenden:
- Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
- Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
- Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
- Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
- Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.
Weitere Informationen siehe hier
Links