Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
Lars (Diskussion | Beiträge) K (Textersetzung - „==Siehe auch==“ durch „== Verwandte Seiten ==“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
== Verwandte Seiten == | == Verwandte Seiten == | ||
*[[Semesterbeitrag]] | *[[Semesterbeitrag]] | ||
{{Fluid}} | |||
<u style="color:#FFFFFF;background:#FFFFFF"> | |||
Dieser Artikel ist gültig bis: 2012-04-01</u> | |||
<!-- es gibt keine Studiengebühren mehr. ;-) ich wusste nicht was ich machen soll ;-) es ist Freitagnachmittag ;-)--> |
Version vom 13. Dezember 2013, 15:51 Uhr
Aktuell
Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Den Hochschulen werden darüber hinaus Kompensationsmittel des Landes in Höhe von 249 Mio. Euro jährlich garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten
Ausgleich
Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren, erhalten die Hochschulen vom Land NRW jährlich 249 Millionen Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung.Das Geld soll ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen verwendet werden.
Links
- Abschaffung Studiengebühren
- Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW
- Zahlungsausgleich
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis: 2012-04-01