LPA: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Landesprüfungsamt berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf. | Das Landesprüfungsamt ([[LPA]])berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf. | ||
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Version vom 3. März 2008, 14:13 Uhr
Landesprüfungsamt
Das Landesprüfungsamt (LPA)berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.