Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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* beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind (Senat, Rektorat, Hochschulrat), | * beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind ([[Senat]], [[Rektorat]], [[Hochschulrat]]), | ||
*setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder, | *setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder, | ||
*ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, | *ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, |
Version vom 27. Juni 2014, 08:40 Uhr
Der Vorstand besteht aus:
- 11 Hochschullehrern: je einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden Fakultäten für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ingenieurwissenschaften, und je zwei Hochschullehrern aus der Fakultät für Bildungswissenschaften und der Fakultät für Geisteswissenschaften,
- vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
- drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter,
- drei Studierenden
- sowie beratend dem Prorektor für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des ZLB, einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des Zentrums für empirische Bildungsforschung (ZeB) und einem Vertreter der ZfsL.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...
- wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
- wählt den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
- beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind (Senat, Rektorat, Hochschulrat),
- setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
- ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
- entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
- beschließt die Jahresplanung,
- beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
- entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
- beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.
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