Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 38: Zeile 38:
*beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.
*beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.


==Links==
==Siehe auch==
Findest du auf den Seiten des <blank text="Zentrums für Lehrerbildung">http://zlb.uni-due.de/</blank>.
Findest du auf den Seiten des <blank text="Zentrums für Lehrerbildung">http://zlb.uni-due.de/</blank>.



Version vom 7. Juli 2014, 09:27 Uhr

Vorlage:SqueezeInfobox

Der Vorstand besteht aus:

  • 11 Hochschullehrern: je einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden Fakultäten für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ingenieurwissenschaften, und je zwei Hochschullehrern aus der Fakultät für Bildungswissenschaften und der Fakultät für Geisteswissenschaften,
  • vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
  • drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter,
  • drei Studierenden
  • sowie beratend dem Prorektor für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des ZLB, einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des Zentrums für empirische Bildungsforschung (ZeB) und einem Vertreter der ZfsL.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...

  • wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
  • wählt den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
  • beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind (Senat, Rektorat, Hochschulrat),
  • setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
  • ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
  • entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
  • beschließt die Jahresplanung,
  • beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
  • entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
  • beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.

Siehe auch

Findest du auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung .