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Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren | Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der [[Studiengebühren]] durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren. | ||
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Version vom 22. Juli 2014, 10:28 Uhr
Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fachhochschule oder Universität).
Zusammensetzung
- WiSe 2014/15: 264,16 € Gesamtbetrag
- Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 156,16 € (davon 110,16 € für das VRR-Semesterticket und 46 € für das NRW-Ticket)
- Sozialbeitrag für das Studentenwerk: 95,00 €
- Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00 €
Quelle: Sozial-
Online Rückmeldung
- Hier kann man sich mit seiner Uni-Kennung zurückmelden und das NRW-Ticket ausdrucken.
- Weitere Informationen zur Online Rückmeldung können auf der Informationsseite des Studierendensektretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:
Weitere Informationen
Beitragsberatung
Ansprechpartner für die Beratung zum Thema Studienbeiträge/ Semesterbeitrag sind:
Studienbeiträge an der UDE
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
Allgemeines
An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten .
Satzungen
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-01-04