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Version vom 31. Juli 2014, 09:37 Uhr

Master allgemein

Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Unterschieden werden:

Bewerbung um einen Studienplatz für den Master of Education

Jeder, der an der Uni Duisburg-Essen einen Master beginnen möchte, muss sich dafür beim Einschreibungswesen bewerben bzw. einschreiben. Dabei gibt es für Interne, also Studenten, die auch ihren Bachelor bereits hier absolviert haben und Externe unterschiedliche Verfahren.

Bewerbung um einen Studienplatz für Studierende ohne Lehramts-Bachelorabschluss der UDE

Hast du deinen Bachelor-Abschluss an einer anderen Universität erhalten, musst du wie folgt verfahren:

1. Du reichst deine Unterlagen beim Einschreibungswesen (Herr Ciesielski) ein.
2. Die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen werden an die zuständigen Fachprüfungsausschüsse mit Bitte um Gleichwertigkeitsprüfung weitergeleitet.
3. Die Fachprüfungsausschüsse erstellen einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsmitteln).
4. Du legst den entsprechenden Bescheid bei der Einschreibung dem Einschreibungswesen vor.

Bewerbung um einen Studienplatz für Studierende mit Lehramts-Bachelorabschluss der UDE

Hast du bereits deinen Bachelor-Abschluss an der Uni Duisburg-Essen erworben und möchtest nun auch hier dein Masterstudium beginnen, meldest du dich beim Einschreibungswesen und schreibst dich ein. Da das Studium für das kommende Winter- und das darauffolgende Sommersemster nicht zulassungsbeschränkt (siehe hier ) ist, sollte dies ohne weitere Probleme möglich sein.

Master-Studium an der UDE (Master of Education (M.Ed.))

Für das Lehramtsstudium gilt: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang zwei Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Abschluss für alle Fächerkombinationen ist der Master of Education (M. Ed.). Dieser ist Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat).

Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen:

Verwandte Seiten

Siehe auch