Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Juli 2014, 13:12 Uhr
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.