Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.






Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>
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Version vom 5. August 2014, 12:38 Uhr

Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.


Quelle: Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz 

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10