Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. August 2014, 12:38 Uhr
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
Quelle: Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10