Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
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Version vom 24. November 2014, 09:15 Uhr

Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10