Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Hochschulrat]] besteht an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe.
Der Hochschulrat besteht an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe.
Der [[Hochschulrat]] berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.
Der Hochschulrat berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.
 


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 25. November 2014, 08:26 Uhr

Der Hochschulrat besteht an der Universität Duisburg-Essen (UDE) aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe. Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10