Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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Die OVP regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  
Die OVP regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  


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Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 findest du <blank ovp2003="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>.
'''OVP''' <br>
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 <blank ovp2003="OVP2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>
 




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[[Category:Rechtliche Grundlagen]] [[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
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<!-- alte OVP rausnehmen? -ja -->
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Version vom 9. Dezember 2014, 12:15 Uhr

Die OVP regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 findest du hier .


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18