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Version vom 15. Dezember 2014, 11:14 Uhr
Manche Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den "Förderort") und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den "Förderschwerpunkt").
Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
- Förderschulen,
- Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
- Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I
Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache
Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst. Darüber hinaus gibt es sonderpädagogische Förderung
- in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonderpädagogische Förderung stattfinden kann
- im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
- in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
- im Hausunterricht
Siehe auch
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Schulformen Dieser Artikel ist gültig bis 2014-08-30