Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Trennzeichen eingefügt)
Zeile 1: Zeile 1:




{{Teaser|Text=Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fachhochschule oder Universität).}}
{{Teaser|Text=Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fach­hoch­schule oder Uni­versität).}}


==Zusammensetzung==
==Zusammensetzung==
Zeile 25: Zeile 25:


==Studienbeiträge an der UDE==
==Studienbeiträge an der UDE==
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der [[Studiengebühren]] durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der [[Studiengebühren]] durch den Düssel­dorfer Landtag be­schlos­sen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studie­ren.


== FAQ ==
== FAQ ==

Version vom 21. April 2015, 15:24 Uhr


Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fach­hoch­schule oder Uni­versität).

Zusammensetzung

  • SoSe 2015: 270,46 € Gesamtbetrag
Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 162,46 € (davon 114,36 € für das VRR-Semesterticket und 48,10 € für das NRW-Ticket)
Sozialbeitrag für das Studentenwerk: 95,00 €
Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00 €

Online Rückmeldung

Beitragsberatung

Ansprechpartner für die Beratung zum Thema Studienbeiträge/ Semesterbeitrag sind:




Studienbeiträge an der UDE

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düssel­dorfer Landtag be­schlos­sen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studie­ren.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php 

Satzungen

Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) Vom 05. September 2011 

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-07-04