Grundschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Routinecheck)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf Grund­lage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bil­dungs- und Er­zie­hungs­auftrags hat sie die Aufgabe,
Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
* Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Per­sön­lich­keits­entwicklung, in den sozialen Verhaltens­weisen sowie in ihren mu­sisch­en und prak­tisch­en Fähigkeiten gleicher­maßen umfassend zu fördern,
* Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
* grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertig­keiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schü­ler angepasst sind,
* grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schüler angepasst sind,
* durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens all­mäh­lich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schul­lauf­bahn zu schaffen,
* durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
* die Lernerfolge der Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.
* die Lernerfolge der Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.


Der Bildungsgang in der Grund­schule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schul­jahr 2005/​2006 ist die Schuleingangsphase an den Grund­schulen in Nordrhein-West­falen eingeführt, wel­che die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schul­kindergärten in­te­griert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grund­schule durch eine Flexibili­sierung und eine didaktische und orga­nisa­torische Neu­aus­rich­tung des ersten und zweiten Schul­jahres erfolg­reicher zu gestalten.
Der Bildungsgang in der Grund­schule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schuljahr 2005/​2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres erfolgreicher zu gestalten.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
Zeile 17: Zeile 17:
{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie: Definitionen]]
[[Kategorie: Definitionen]]
{{Gültigkeit|Datum=2015-02-18}}
{{Gültigkeit|Datum=2016-02-18}}

Version vom 20. Mai 2015, 14:53 Uhr

Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,

  • Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
  • grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schüler angepasst sind,
  • durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
  • die Lernerfolge der Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.

Der Bildungsgang in der Grund­schule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schuljahr 2005/​2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres erfolgreicher zu gestalten.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-18