Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen
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Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine ein­heit­liche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden: | Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die [[Fakultät]] für [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Geisteswissenschaften]] eine ein­heit­liche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im [[BA]]-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden: | ||
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Version vom 19. November 2015, 20:24 Uhr
Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslandsaufenthalte verpflichtend. Auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:
- Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
- Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
- Erwerb der Hochschulreife im Zielland
- zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-18