FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
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Frage 1: Ich habe gehört, das Lehramtstudium wurde auf Bachelor / Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text= | Frage 1: Ich habe gehört, das Lehramtstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text= | ||
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber. | Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber. | ||
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* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | * Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | ||
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | ||
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/Master Studium. | * Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. | ||
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Frage 4: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | Frage 4: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | ||
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | * Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | ||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | ||
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | * Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | ||
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Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | ||
<BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang. | |||
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Frage 7: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von | Frage 7: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | ||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen. | ||
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | * Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | ||
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Frage 8: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text= | Frage 8: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text= | ||
* Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html. | * Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: <blank>http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</blank>. | ||
* Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema. | * Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema. | ||
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Frage 9: Wie sind die Einstellungschancen?|Text= | Frage 9: Wie sind die Einstellungschancen?|Text= | ||
* <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> | * <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> | ||
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]]. | * Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]]. | ||
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==Eignungspraktikum== | ==Eignungspraktikum== | ||
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Frage 2: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text= | Frage 2: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit | Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen. | ||
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Frage 3: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | Frage 3: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | ||
Studierende in Staatsexamens-Studiengängen (z.B. an der Universität Duisburg-Essen) und in Studiengängen des nordrhein-westfälischen Modellversuchs Bachelor/Master (an den Universitäten Bochum, Bielefeld, Dortmund, Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit | Studierende in Staatsexamens-​Studiengängen (z.B. an der Universität Duisburg-Essen) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs Bachelor/​Master (an den Universitäten Bochum, Bielefeld, Dortmund, Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen. An der Universität Duisburg-Essen erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur (Bachelor/Master) im WiSe 2011/12. | ||
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Frage 4: Wann findet das Eignungspraktikum statt?|Text= | Frage 4: Wann findet das Eignungspraktikum statt?|Text= | ||
Das Eignungspraktikum soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des | Das Eignungspraktikum soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungs­praktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. | ||
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Frage 5: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text= | Frage 5: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text= | ||
Das Eignungspraktikum | Das Eignungspraktikum sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums). Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. | ||
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Frage 6: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | Frage 6: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | ||
Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein Eignungspraktikum absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des | Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein Eignungspraktikum absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungs­praktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. | ||
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Frage 7: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | Frage 7: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Ja. Das Eignungspraktikum ist für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem | Ja. Das Eignungspraktikum ist für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren, verpflichtend. | ||
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Frage 13: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | Frage 13: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | ||
Das Eignungspraktikum ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz Schule und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des Praktikums deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und | Das Eignungspraktikum ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz Schule und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des Praktikums deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | ||
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Frage 15: Warum muss ich ein Portfolio führen?|Text= | Frage 15: Warum muss ich ein Portfolio führen?|Text= | ||
*Das Portfolio ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und | *Das Portfolio ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexions­ergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>. | ||
*Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das Portfolio „Praxiselemente“ wird in der Regel ab Beginn des Eignungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. | *Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das Portfolio „Praxiselemente“ wird in der Regel ab Beginn des Eignungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. | ||
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Frage 19: Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?|Text= | Frage 19: Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?|Text= | ||
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der | Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der Kranken­versicherungsschutz ist individuell sicher zu stellen. | ||
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Frage 21: Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?|Text= | Frage 21: Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?|Text= | ||
Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine | Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine Privathaft­pflichtversicherung besteht, müssen Praktikanten eine Privathaft­pflichtversicherung abschließen, die die persönliche Haftung während der Dauer des Eignungspraktikums abdeckt. Der Nachweis ist zum Abschluss des Praktikumsvertrages zu erbringen. | ||
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*Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden: | *Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden: | ||
**Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird. | **Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird. | ||
**Es muss der Nachweis vorgelegt werden (Teilnahmebescheinigung), dass die „geführte Tour“ bei <blank text="nrw.cct-germany.de">http://nrw.cct-germany.de/</blank> zur Reflexion berufsbezogener Kompetenzen genutzt wurde. Geführte Touren bieten eine Auswahl von Infotexten und Selbsterkundungs-Verfahren zu bestimmten | **Es muss der Nachweis vorgelegt werden (Teilnahmebescheinigung), dass die „geführte Tour“ bei <blank text="nrw.cct-germany.de">http://nrw.cct-germany.de/</blank> zur Reflexion berufsbezogener Kompetenzen genutzt wurde. Geführte Touren bieten eine Auswahl von Infotexten und Selbsterkundungs-​Verfahren zu bestimmten Entscheidungs­situationen in der Lehrerlaufbahn (1. Soll ich ein Lehramtsstudium beginnen? 2. Ist das Lehramtsstudium das richtige Studium für mich? 3. Ist der Lehrerberuf der richtige Beruf für mich?). Am Ende der Tour erhältst du eine Zusammenfassung deiner Ergebnisse aus den Selbsterkundungs-­Verfahren und Hinweise für weitere Erkundungs­schritte. Im Unterschied zu den einzelnen Selbsterkundungs-​Verfahren werden die Angaben, die du im Rahmen einer Tour machst, im Server von CCT gespeichert. Mit Hilfe eines Codes kannst du jederzeit wieder deine Ergebnisse abrufen. Eine Teilanrechnung ist nicht möglich. | ||
Eine Teilanrechnung ist nicht möglich. | |||
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Frage 23: Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe, anrechenbar?|Text= | Frage 23: Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe, anrechenbar?|Text= | ||
Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei | Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei Lehramts­studierenden aus anderen Bundesländern sind auch einem Eignungspraktikum vergleichbare Praktikumszeiten aus Praktika anrechenbar, die im Kontext der Lehrerausbildung außerhalb NRWs erbracht worden sind. | ||
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Frage 24: Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?|Text= | Frage 24: Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?|Text= | ||
Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag (<blank text="Download hier">http://www.elise.nrw.de/</blank>) vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, ZfsL) gesendet werden. Das ZfsL stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine | Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag (<blank text="Download hier">http://www.elise.nrw.de/</blank>) vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, ZfsL) gesendet werden. Das ZfsL stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine Anrechnungs­bescheinigung für das Eignungspraktikum aus, die als Voraussetzung für den späteren Zugang zum Vorbereitungsdienst dem Portfolio beizufügen ist. | ||
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Frage 26: Muss ich die | Frage 26: Muss ich die Teilnahme­bescheinigungen aufbewahren?|Text= | ||
Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete Eignungspraktikum muss zur Bewerbung um einen Platz für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. | Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete Eignungspraktikum muss zur Bewerbung um einen Platz für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. | ||
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{{FAQNavigation}} | {{FAQNavigation}} | ||
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Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text= | Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text= | ||
Für die Anrechnung von | Für die Anrechnung von Prüfungs­leistungen in einem Studiengang an der UDE sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim Einschreibungs- und Prüfungswesen stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungsausschüsse weitergeleitet. | ||
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Frage 2: Können | Frage 2: Können Auslands­aufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text= | ||
Ja, das ist möglich. Dafür hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im Bachelor getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können: | Ja, das ist möglich. Dafür hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im Bachelor getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können: | ||
*Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind) | *Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind) | ||
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Frage 4: Können Leistungen aus nicht-modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text= | Frage 4: Können Leistungen aus nicht-​modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text= | ||
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungsleistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer | Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungsleistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-​modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul­abschlussprüfung nachgewiesen. (<blank text="Quelle">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=9796&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=hg#NORM</blank>) | ||
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Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und | Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramts­studiengängen anerkannt werden?|Text= | ||
Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen Module zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenzzielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich | Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen Module zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenzzielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissen­schaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramts­studiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungsleistung ist - es muss also mindestens noch ein Modul absolviert werden. | ||
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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | ||
Laut Rektoratsbeschluss | Laut Rektoratsbeschluss waren die Masterstudiengänge im Lehramt im WiSe 2014/15, SoSe 2015 und WiSe 2015/16 zulassungsfrei. Die UDE hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungsbeschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Masterordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/​Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​Fächern, in den Bereichen Bildungswissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) sowie die der Praktika. | ||
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Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text= | Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text= | ||
Seit dem WiSe 2014/15 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. <!--Genauere Informationen findest du demnächst auf unseren Internetseiten.--> | |||
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Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text= | Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text= | ||
Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich | Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. '''Das Zeugnis muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.''' | ||
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Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?|Text= | Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?|Text= | ||
Ja, | Ja, für den Master of Education ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich. | ||
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Frage 7: Gibt es | Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text= | ||
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 CP kannst du nicht vorstudieren!)</b> Im WiSe 2014/15 | Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 CP kannst du nicht vorstudieren!)</b> Im WiSe 2014/15 war dies für Studierende möglich, die ihr Bachelorstudium mit Lehramtsoption im WiSe 2011/12 aufgenommen haben. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_ba-ma/aktuelles/ubergangsregeln/140911_vorziehfaehige_Leistungen_M.Ed..pdf</blank>. | ||
<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 Leistungspunkte fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30LP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>) | <b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 Leistungspunkte fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30LP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>) | ||
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Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text= | Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text= | ||
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester | Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester kannst du am besten der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen. | ||
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Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text= | Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text= | ||
Die Anmeldung für das Praxissemester | Die Anmeldung für das Praxissemester kannst du der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen. | ||
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Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text= | Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text= | ||
Informationen zum Beginn des Praxissemester (SoSe oder WiSe) kannst du der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen. | |||
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Frage 13: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text= | Frage 13: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text= | ||
Wenn du dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine | Wenn du dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine Fächer­kombination Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst du dir deine 5 Wunschschulen aus, diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben. | ||
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Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den | Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs­lehrern in der Praktikumsschule habe?|Text= | ||
Zunächst solltest du dich an den | Zunächst solltest du dich an den Praxissemester­beauftragten der Schule oder den Schulleiter wenden. Danach am besten noch an deinen ZfsL Betreuer sowie das ZLB. | ||
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*<blank text="Fragen zum Masterstudium der WIWI">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq/</blank> | *<blank text="Fragen zum Masterstudium der WIWI">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq/</blank> | ||
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Version vom 17. Dezember 2015, 14:15 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Quellen
- Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
- www.elise.nrw.de
- nrw.cct-germany.de
Anrechnungen von Leistungen
– Quelle: FAQ Lehramt
Fragen zum Master of Education
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-05-04