Bezirksregierungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die [[Referendariat|Zweite Ausbildungs­phase]] von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramts­studium mit dem Abschluss des [[Erstes Staatsexamen|Ersten Staats­examens]] für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)|Vorbereitungs­dienst (Referen­dariat)]] an eine der fünf Bezirks­regierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungs­fristen und Verfahrens­regelungen. | Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die [[Referendariat|Zweite Ausbildungs­phase]] von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramts­studium mit dem Abschluss des [[Erstes Staatsexamen|Ersten Staats­examens]] für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem [[Master | Master of Education-Abschluss]] sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)|Vorbereitungs­dienst (Referen­dariat)]] an eine der fünf Bezirks­regierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungs­fristen und Verfahrens­regelungen. | ||
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Version vom 22. Dezember 2015, 14:16 Uhr
Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die Zweite Ausbildungsphase von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium mit dem Abschluss des Ersten Staatsexamens für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) an eine der fünf Bezirksregierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungsfristen und Verfahrensregelungen.
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