Parlamentswahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen gewählt. Die Amtsperiode dauert ein Jahr. Die Stupa-Mitglieder wählen und kontrollieren den Allgemeinen Studierendenausschuss ([[AStA]]) und beschließen über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.
Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden von allen eingeschriebenen Studierenden der [[Universität Duisburg-Essen]] gewählt. Die Amtsperiode dauert ein Jahr. Die Stupa-Mitglieder wählen und kontrollieren den Allgemeinen Studierendenausschuss ([[AStA]]) und beschließen über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.


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Version vom 2. Februar 2016, 09:10 Uhr

Als Parlamentswahlen im Kontext der UDE werden die jährlich im Sommersemester stattfindenden Wahlen des Studierendenparlamentes (StuPa) bezeichnet.

Das Studierendenparlament ist zentrales Element studentischer Selbstverwaltung und wird von der Studierendenschaft in freier und geheimer Urnenwahl gewählt.

Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen gewählt. Die Amtsperiode dauert ein Jahr. Die Stupa-Mitglieder wählen und kontrollieren den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließen über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.

Ausschüsse

Die Wahlergebnisse der Studierendenparlamentswahlen finden sich im Artikel Wahlergebnisse.

Siehe auch

Stupa UniDUE 

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-01