Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
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Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig. | Weiterbildende [[MA]]-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig. | ||
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Version vom 12. Februar 2016, 10:58 Uhr
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-08-10