Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
(Aktualisierung) |
(Aktualisierung) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
{{Teaser|Text=Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.}} | {{Teaser|Text=Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.}} | ||
{{Hinweis|Text= | {{Hinweis|Text= | ||
Die Rückmeldung für das SoSe 2016 | Die Rückmeldung für das SoSe 2016 war für Ersthörer vom 04.01.2016 bis zum 26.02.2016 möglich. Für Zweithörer endete die Frist am 01.04.2016. | ||
}} | }} | ||
Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag|Semester­beitrags]] für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag| Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag]] und [[Studienbeitrag|Studien­beitrag]] (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt. | Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag|Semester­beitrags]] für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag| Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag]] und [[Studienbeitrag|Studien­beitrag]] (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt. | ||
Zeile 36: | Zeile 36: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]] | [[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]] | ||
{{Gültigkeit|Datum=2016- | {{Gültigkeit|Datum=2016-05-15}} |
Version vom 5. April 2016, 13:26 Uhr
Die Rückmeldung für das SoSe 2016 war für Ersthörer vom 04.01.2016 bis zum 26.02.2016 möglich. Für Zweithörer endete die Frist am 01.04.2016.
Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.
Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.
Hier geht es zur Online-Rückmeldung
Fristen und Termine
Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren (10 Euro) und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.
„Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich.“
Alle aktuellen Termine kannst du auch unserer Seite Semestertermine entnehmen.
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:
Verwandte Seiten
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-05-15