Bachelor-Master: Zeugnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Mai 2016, 12:50 Uhr
Das Zeugnis enthält folgende Angaben:
- Name der Universität und Bezeichnung der Fakultät/en,
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der oder des Studierenden,
- Bezeichnung des Studiengangs,
- die Bezeichnungen und Noten der absolvierten Module mit den erworbenen ECTS-Credits,
- das Thema und die Note der Bachelor- bzw. Master-Arbeit mit den erworbenen ECTS-Credits,
- Bachelorzeugnis: Fachnoten in den Studienfächern sowie dem Bereich Bildungswissenschaften,
- Masterzeugnis: Fachnoten in den Unterrichtsfächern, dem Bereich Bildungswissenschaften, dem Praxissemester und der Masterarbeit einschließlich des Masterbegleitmoduls,
- Gesamtnote mit den insgesamt erworbenen ECTS-Credits und dem zugeordneten ECTS-Grad,
- auf Antrag der oder des Studierenden die bis zum Abschluss des Bachelor- bzw. Masterstudiums benötigte Fachstudiendauer,
- auf Antrag der oder des Studierenden die Ergebnisse der gegebenenfalls absolvierten Zusatzprüfungen,
- das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfung erbracht wurde,
- die Unterschriften der oder des Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses sowie der Dekanin oder des Dekans der Fakultät, und
- das Siegel der Universität.
Mit dem Abschlusszeugnis wird der Absolventin oder dem Absolventen durch die Universität ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt. Das Diploma Supplement trägt das gleiche Datum wie das Zeugnis und enthält:
- persönliche Angaben wie im Zeugnis,
- allgemeine Hinweise zur Art des Abschlusses,
- Angaben zu der den Abschluss verleihenden Universität, und
- Angaben zum Studiengang, den Studienfächern (einschließlich dem Bereich Bildungswissenschaften) einschließlich detaillierter Informationen zu den erbrachten Leistungen und zum Bewertungssystem sowie zu den mit den jeweiligen Prüfungen erworbenen Credits.
Außerdem werden der Absolventin oder dem Absolventen nach bestandener Bachelor- bzw. Masterprüfung gleichzeitig mit dem Zeugnis eine Bachelor- bzw. Masterurkunde in englischer und deutscher Sprache ausgehändigt. Die Urkunde weist den verliehenen Bachelor- bzw. Master-Grad aus und trägt ebenso wie das Diploma Supplement das Datum des Zeugnisses. Die Urkunde wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät, die den Grad verleiht, unterzeichnet und mit dem Siegel der Universität versehen.
– Quelle (Bachelor): https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2011/vbl_2011_80.pdf
– Quelle (Master): https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2011/vbl_2011_118.pdf
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Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-01