Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen
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An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO)]] für alle [[Bachelor]]- und [[Master]]studiengänge einer [[Schulformen|Schulform]]. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studien­gänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium]]. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studien­fächer regeln die ergänzenden | An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO)]] für alle [[Bachelor]]- und [[Master]]studiengänge einer [[Schulformen|Schulform]]. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studien­gänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium]]. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studien­fächer regeln die ergänzenden Fach­prüfungs­ordnungen (FPO) für <blank text="LABG 2016">https://zlb.uni-due.de/node/548</blank> und <blank text="LABG 2009">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank>, z. B. [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fach­spezifische Zugangs­voraus­setzungen]] wie be­son­de­re Sprach­kenntnisse. | ||
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Version vom 26. Juli 2016, 11:54 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO) für LABG 2016 und LABG 2009 , z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
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