FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 2: Was ist das Eignungspraktikum?|Text= | Frage 2: Was ist das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] | Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 3: An wen | Frage 3: An wen richtete sich das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. | Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 4: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | Frage 4: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | ||
Studierende in [[Staatsexamen]]s-​Studiengängen (z.B. an der [[Universität Duisburg-Essen]]) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs [[BA/MA|Bachelor/​Master]] (an den Universitäten [[RUB|Bochum]], Bielefeld, [[TU Dortmund|Dortmund]], Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das [[Eignungspraktikum]] | Studierende in [[Staatsexamen]]s-​Studiengängen (z.B. an der [[Universität Duisburg-Essen]]) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs [[BA/MA|Bachelor/​Master]] (an den Universitäten [[RUB|Bochum]], Bielefeld, [[TU Dortmund|Dortmund]], Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das [[Eignungspraktikum]] richtete sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. An der [[Universität Duisburg-Essen]] erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur ([[Bachelor/Master]]) im [[WiSe]] 2011/12. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 5: Wann | Frage 5: Wann fand das Eignungspraktikum statt?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Das [[Eignungspraktikum]] soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 6: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text= | Frage 6: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum]]s). Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst]]es ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Das [[Eignungspraktikum]] sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum]]s). Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst]]es ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 7: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | Frage 7: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | ||
Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein [[Eignungspraktikum]] absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein [[Eignungspraktikum]] absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] war für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren, verpflichtend. | |||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 10: Wie lange | Frage 10: Wie lange dauerte das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] | Das [[Eignungspraktikum]] dauerte insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer [[Schule]] [[Blockveranstaltung|blockweise]] oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen [[Schule]], das du bei der Buchung des Praktikumsplatzes über die Website von <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank> einsehen kannst. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 11: | Frage 11: War das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] kann an jeder [[Schule]] und in jeder [[Schulformen|Schulform]] absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die [[Schule]], die du als Schülerin oder Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der [[Schule]] triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das [[Praktikum]] in einer nicht bekannten [[Schulformen|Schulform]] durchzuführen. | Das [[Eignungspraktikum]] kann an jeder [[Schule]] und in jeder [[Schulformen|Schulform]] absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die [[Schule]], die du als Schülerin oder Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der [[Schule]] triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das [[Praktikum]] in einer nicht bekannten [[Schulformen|Schulform]] durchzuführen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 12: | Frage 12: Durfte ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] (mit abschließender Eignungsberatung) | Das [[Eignungspraktikum]] (mit abschließender Eignungsberatung) konnte nur einmal erfolgreich absolviert werden. | ||
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Frage 13: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text= | Frage 13: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text= | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 14: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | Frage 14: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz [[Schule]] und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des [[Praktikum]]s deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | Das [[Eignungspraktikum]] ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz [[Schule]] und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des [[Praktikum]]s deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 15: Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?|Text= | Frage 15: Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?|Text= | ||
Die [[Schulleitung]] benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig [[ZfsL|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitet. | Die [[Schulleitung]] benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig [[ZfsL|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitet. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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*Das [[Portfolio]] ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexions­ergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>. | *Das [[Portfolio]] ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexions­ergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>. | ||
*Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das [[Portfolio Praxiselemente|Portfolio „Praxiselemente“]] wird in der Regel ab Beginn des [[Eignungspraktikum]]s bis zum Ende der Ausbildung geführt. | *Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das [[Portfolio Praxiselemente|Portfolio „Praxiselemente“]] wird in der Regel ab Beginn des [[Eignungspraktikum]]s bis zum Ende der Ausbildung geführt. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Frage 18: Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?|Text= | Frage 18: Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?|Text= | ||
Ja. Der Vertrag wird mit der [[Schule]] abgeschlossen, an der das [[Eignungspraktikum]] stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen. | Ja. Der Vertrag wird mit der [[Schule]] abgeschlossen, an der das [[Eignungspraktikum]] stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | |||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | |||
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Version vom 2. August 2016, 13:53 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Quellen
- Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
- www.elise.nrw.de
- nrw.cct-germany.de
Anrechnungen von Leistungen
– Quelle: FAQ Lehramt
Fragen zum Master of Education
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-01