Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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Weiterbildende [[MA]]-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.
Weiterbildende [[MA]]-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.
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Version vom 15. August 2016, 15:09 Uhr

Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.

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