Studierende in besonderen Situationen: Unterschied zwischen den Versionen
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== Regelungen für Schwangere und Eltern == | == Regelungen für Schwangere und Eltern == | ||
* Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veran­stal­tungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen [[Teilnahmenachweis|Teilnahme­nachweis]] ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit dem | * Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veran­stal­tungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen [[Teilnahmenachweis|Teilnahme­nachweis]] ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden ver­ein­bart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss. | ||
* Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in beson­deren Situation bevorzugt zugelassen werden. | * Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in beson­deren Situation bevorzugt zugelassen werden. | ||
* Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur [[Prüfung|Prü­fung]], Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen. | * Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur [[Prüfung|Prü­fung]], Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen. | ||
* Im Zeitraum sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen. | * Im Zeitraum sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen. | ||
* Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen. | * Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen. | ||
* Nähere Informationen findest du | * Nähere Informationen findest du unter <blank text="diesem Link">http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/</blank> | ||
== Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen == | == Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen == | ||
* Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, ein­getra­genen Lebens­partnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Ver­schwä­gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) über­neh­men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der An­wesen­heits­pflicht bei [[Praktika]], [[Exkursion]]en, Gruppen­arbeiten, labor­praktischen oder ex­peri­men­tel­len [[Übung]]en beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl­zeiten entsprechende Alternativ­leistung mit dem | * Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, ein­getra­genen Lebens­partnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Ver­schwä­gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) über­neh­men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der An­wesen­heits­pflicht bei [[Praktika]], [[Exkursion]]en, Gruppen­arbeiten, labor­praktischen oder ex­peri­men­tel­len [[Übung]]en beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl­zeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungs­ausschuss. | ||
* Bei teilnahmebeschränkten Lehr­veranstal­tungen müssen Studierende in be­son­deren Situation bevorzugt zugelassen werden. | * Bei teilnahmebeschränkten Lehr­veranstal­tungen müssen Studierende in be­son­deren Situation bevorzugt zugelassen werden. | ||
* Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können be­an­tra­gen, dass Fristen und Termine unter Berück­sichtigung von Ausfall­zeiten für die von ihnen über­nom­menen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Be­arbei­tungs­frist von [[Hausarbeit|Haus- und Ab­schluss­arbeiten]], einer Änderung der Reihen­verfolge der laut Studien­verlaufs­plan zu belegenden Ver­an­stal­tungen oder einer flexiblen Hand­habe der Prüfungs­anmelde­fristen führen. | * Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können be­an­tra­gen, dass Fristen und Termine unter Berück­sichtigung von Ausfall­zeiten für die von ihnen über­nom­menen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Be­arbei­tungs­frist von [[Hausarbeit|Haus- und Ab­schluss­arbeiten]], einer Änderung der Reihen­verfolge der laut Studien­verlaufs­plan zu belegenden Ver­an­stal­tungen oder einer flexiblen Hand­habe der Prüfungs­anmelde­fristen führen. | ||
* Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege­bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet. | * Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege­bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet. | ||
* Nähere Informationen findest du | * Nähere Informationen findest du unter <blank text="diesem Link">http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/</blank> | ||
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*In der [[ | *In der [[Deutsch|Germanistik]] können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im [[LSF]] für die gewünschten [[Seminar]]e zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen [[Semester|Se­mes­ters]] auf der <blank text="Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik">http://www.uni-due.de/germanistik/aktuelles_nachrichten.shtml</blank> bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet. | ||
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Version vom 14. September 2016, 13:52 Uhr
Regelungen für Schwangere und Eltern
- Studierende, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, alleinerziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahmenachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
- Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prüfung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen.
- Im Zeitraum sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
- Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
- Nähere Informationen findest du unter diesem Link
Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen
- Studierende, die Betreuungs- oder Pflegeaufgaben von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern) übernehmen, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesenheitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppenarbeiten, laborpraktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
- Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflegeaufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten für die von ihnen übernommenen Pflegeaufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist von Haus- und Abschlussarbeiten, einer Änderung der Reihenverfolge der laut Studienverlaufsplan zu belegenden Veranstaltungen oder einer flexiblen Handhabe der Prüfungsanmeldefristen führen.
- Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
- Nähere Informationen findest du unter diesem Link
Links zu verschiedenen Fächern
- In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Semesters auf der Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.
- Mathematik
Beschwerden
Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.
Familiengerechte Hochschule
Die UDE hat sich in ihrem Hochschulentwicklungsplan, aber auch im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familienfreundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.
Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Hertie-Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Prozess zu unterstützen und zu beschleunigen.
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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-03-14