Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen
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*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011). | *Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011). | ||
Stand: 07.11.2016 | |||
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Version vom 7. November 2016, 15:32 Uhr
Aktuelles
- Ein Studium des Erweiterungsfaches kann parallel zum Lehramtsbachelor bzw. Master of Education aufgenommen werden.
- Alle direkt von der Universität Duisburg-Essen angebotenen Fächer können im Rahmen eines
Erweiterungsfachstudiums studiert werden. Anfragen zu Fächern, die an einer der Kooperationshochschulen angeboten werden, richt bitte an die Ansprechpartner/innen der Universität Folkwang bzw. der Kunstakademie Düsseldorf.
- Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach ist nur zum Wintersemester möglich (erfolgt im Einschreibungswesen).
- Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die Einschreibung in alle zulassungsfreien Fächer (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine Eignungsprüfung Voraussetzung ist, muss diese vor Einschreibung erfolgreich absolviert sein).
- Die zulassungsfreien Fächer mit Lehramptsoption kannst du dieser Liste entnehmen.
- Für Bachelorstudierende ist die Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes Fach als Erweiterungsfach nur möglich, wenn keines der anderen beiden Fächer des grundständigen Studiums zulassungsbeschränkt ist. Zudem ist eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung. (falls für das gewählte Fach eine Eignungsprüfung Voraussetzung ist, muss diese vor Einschreibung erfolgreich absolviert sein). Weitere Zulassungsvoraussetzungen entnehme bitte der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Faches.
- Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education können sich im Rahmen eines Zweitstudiums für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du hier .
- Im Lehramt Berufskolleg (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
- Die Regelung des Erweiterungsfachstudiums bezieht sich auch auf die Kooperationsstudiengänge (Musik an der Uni Folkwang und Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf) der UDE.
- Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungen eines Faches des Lehramtsbachelors und Master of Education. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der Bachelor als auch der Master of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungspunkteumfang eines Faches gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die Masterarbeit (Begleitmodul Masterarbeit). Der Studierende muss dann nur die Teilleistung des Moduls im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine Prüfung absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden.
- Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer Auslandsaufenthalt wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
- Studierende,Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramtsstudiums mit dem Ziel Staatsexamen (nach LPO 2003 oder älteren Prüfungsordnungen) können nicht in ein Erweiterungsfach nach LABG 2009 eingeschrieben werden.
- Auf Antrag kann eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst in dem weiteren Fach (an Stelle eines anderen studierten Faches) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst in ihrem Einstellungsantrag mit welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen Zeugnisse über Erweiterungsprüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
Stand: 07.11.2016
Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Jennifer Grosche wenden: 0201 183-3095 oder jennifer.grosche@uni-due.de
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-12-06