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Das Bewerbungs­verfahren zum Einstellungstermin 1. Mai 2017 | Das Bewerbungs­verfahren zum Einstellungstermin 1. Mai 2017 war von Oktober bis November 2016 <BLANK text="online über SEVON">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</BLANK> möglich. Zu diesem Einstellungstermin muss kein Lehramt einer Zulassungsbeschränkung unterworfen werden. | ||
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{{Teaser|Text=Der Vorbereitungsdienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. | {{Teaser|Text=Der Vorbereitungsdienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. | ||
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*Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten. | *Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten. | ||
*Erforderlicher Abschluss ist der „[[Master|Master of Education]]“ oder eine [[Erste Staatsprüfung]]. Hast du die [[Erste Staatsprüfung]] für ein Lehramt bzw. deinen [[Master|Master of Education]] nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als <blank text="gleichwertig geeignet anerkennen lassen">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Zustaendige-Stellen/index.html</Blank>. | *Erforderlicher Abschluss ist der „[[Master|Master of Education]]“ oder eine [[Erste Staatsprüfung]]. Hast du die [[Erste Staatsprüfung]] für ein Lehramt bzw. deinen [[Master|Master of Education]] nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als <blank text="gleichwertig geeignet anerkennen lassen">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Zustaendige-Stellen/index.html</Blank>. | ||
*Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des [[Master]]studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht. | *Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des [[Master]]studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht. | ||
* Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November. | * Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November. | ||
* Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung). | * Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung). | ||
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Die Bewerbung erfolgt online an die [[Bezirksregierung]] gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen fünf Regierungsbezirken mehrere Seminarorte in denen sich [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] befinden. | Die Bewerbung erfolgt online und muss an die [[Bezirksregierung]] gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen fünf Regierungsbezirken mehrere Seminarorte, in denen sich [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] befinden. | ||
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Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. | Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. | ||
<!--*Über den zusätzliche Einstellungstermin im Jahr, den 1. November 2016, wird im Frühjahr diesen Jahres entschieden. Bewerbungen sind ab dem Bewerbungsstart voraussichtlich in der 18. Kalenderwoche dieses Jahres über <BLANK text="SEVON">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</BLANK> möglich. --> | <!--*Über den zusätzliche Einstellungstermin im Jahr, den 1. November 2016, wird im Frühjahr diesen Jahres entschieden. Bewerbungen sind ab dem Bewerbungsstart voraussichtlich in der 18. Kalenderwoche dieses Jahres über <BLANK text="SEVON">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</BLANK> möglich. --> | ||
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Die Ausbildung der | Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter findet in zwei [[Fächer]]n der [[Master]]prüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. [[Kunst]]) sein. | ||
* Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. | * Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. | ||
* Die | * Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. | ||
* In den beiden [[Fächer]]n finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat. | * In den beiden [[Fächer]]n finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat. | ||
* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. | * Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. | ||
*Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann | *Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. | ||
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Version vom 7. Dezember 2016, 12:41 Uhr
Das Bewerbungsverfahren zum Einstellungstermin 1. Mai 2017 war von Oktober bis November 2016 online über SEVON möglich. Zu diesem Einstellungstermin muss kein Lehramt einer Zulassungsbeschränkung unterworfen werden. Über die Einrichtung eines zusätzlichen Einstellungstermins in den Vorbereitungsdienst zum 01. November 2017 wird im Frühjahr 2017 entschieden.
Grundlegendes
- Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
- Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
- Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
- Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
- Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online und muss an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen fünf Regierungsbezirken mehrere Seminarorte, in denen sich Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung befinden. Eine Übersicht dazu findest du auf dieser Webseite . Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. Bitte halte die Termine strikt ein; in jedem Fall handelt es sich um Auschlussfristen!
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet: SEVON . Hier finden sich auch weitere Informationen, unter anderem zum Bewerbungsverfahren.
Hotline
Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011.
Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.
Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein.
- Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
- Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
- In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
- Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
– Quelle: OVP 2011
– Quelle: Schulministerium NRW
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst
Siehe auch
- http://www.schulministerium.nrw.de
- http://www.bildungsserver.de/
- http://www.referendar.de
- http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat
Verwandte Seiten
- Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)
- Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
- Umstellung auf Bachelor / Master
- Dritte Phase
- Bezirksregierungen
- Referendariat
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-02-01