Gymnasium (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen
K (Aktualisierung) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie: Definitionen]] | [[Kategorie: Definitionen]] | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2017-06-15}} |
Version vom 9. Dezember 2016, 09:54 Uhr
Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/10 gibt es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2012 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit ablegen.
Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10).
Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.
Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben.
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-15