Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bachelor/Master studieren==
==Bachelor/Master studieren==
Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW ([[LABG 2009]]) neu strukturiert. Seit dem [[WiSe]] 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die [[Regelstudienzeit]] des [[BA]] beträgt sechs [[Semester]] (3 Jahre), die des [[MA]], genauer gesagt Master of Education, vier [[Semester]] (zwei Jahre). Die [[Regelstudienzeit]] beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn [[Semester]] (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter [[Studienstruktur]].
Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW ([[LABG 2009]]) neu strukturiert. Seit dem [[WiSe]] 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren. Die [[Regelstudienzeit]] des [[BA]] beträgt sechs [[Semester]] (3 Jahre), die des [[MA]], genauer gesagt Master of Education, vier [[Semester]] (zwei Jahre). Die [[Regelstudienzeit]] beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn [[Semester]] (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter [[Studienstruktur]].


==Bachelor an der UDE==
==Bachelor an der UDE==
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Bachelor]]studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]].
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Bachelor]]&shy;studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]].


==Master an der UDE==
==Master an der UDE==
Seit dem [[Wintersemester]] 2014/15 ist das Studium zum [[Master|Master of Education]] möglich.
Seit dem [[Wintersemester]] 2014/15 ist das Studium zum [[Master|Master of Education]] möglich.


[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für <BLANK text="LABG 2009">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> und <blank text="LABG 2016">https://zlb.uni-due.de/node/548</blank>des [[ZLB]].
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]&shy;studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für <BLANK text="LABG 2009">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> und <blank text="LABG 2016">https://zlb.uni-due.de/node/548</blank>des [[ZLB]].


==Noten==
==Noten==
Falls es einen Bewerberüberhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungsplätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:  
Falls es einen Bewerber&shy;überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs&shy;plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs&shy;verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:  
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem [[Fächer|Fach]], in dem nach den Feststellungen des für [[Schule]] zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem [[Fächer|Fach]], in dem nach den Feststellungen des für [[Schule]] zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]])
*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]])
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
*bis zu 5 von 100 für Härtefälle
*bis zu 5 von 100 für Härtefälle
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, Stand: Oktober 2016">https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2016_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf</blank>}}
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="Einstellung in den Vorbereitungs&shy;dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber&shy;innen und Bewerber, Stand: Oktober 2016">https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2016_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf</blank>}}
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber&shy;überhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.


Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die [[Bachelor]]- oder die [[Master]]note relevant ist.
Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die [[Bachelor]]- oder die [[Master]]note relevant ist.


===Bachelor===
===Bachelor===
Die Noten des [[Bachelor]]abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:
Die Noten des [[Bachelor]]&shy;abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:
* wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren [[Master|Master of Education]]-&#8203;Studiengänge [[zulassungsbeschränkt]] sind
* wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren [[Master|Master of Education]]-&#8203;Studiengänge [[zulassungsbeschränkt]] sind
* falls an unserer Uni nach dem [[SoSe]] 2015 die [[Master]]-&#8203;Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt
* falls an unserer Uni nach dem [[SoSe]] 2015 die [[Master]]-&#8203;Studiengänge eine Zulassungs&shy;beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt


===Master===
===Master===
*Die Noten des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur, wenn das [[Ministerium für Schule und Weiterbildung]] [[Fächer|Unterrichtsfächer]] festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.  
*Die Noten des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur, wenn das [[Ministerium für Schule und Weiterbildung]] [[Fächer|Unterrichtsfächer]] festlegt, die in Folge eines Bewerber&shy;überhangs einem Zulassungs&shy;verfahren unterworfen werden.  
:Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</blank> veröffentlicht.
:Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungs&shy;termin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungs&shy;termin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</blank> veröffentlicht.
*Für die Bewerbung und Einstellung in den '''[[Schule]]n''' werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den [[Master|Master of Education]] sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] zum Ende des [[Vorbereitungsdienst]]es errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).
*Für die Bewerbung und Einstellung in den [[Schule]]n werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den [[Master|Master of Education]] sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] zum Ende des [[Vorbereitungsdienst]]es errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/index.html</BLANK> findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]].
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/index.html</BLANK> findest du eine Zusammen&shy;stellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]].
* Auf der Seite des [[ABZ]] findest du ebenfalls eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in <blank text="FAQ Bachelor Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_studienvoraussetzungen.php</blank> und <blank text="FAQ Master Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_studienvoraussetzungen.php</blank>.
* Auf der Seite des [[ABZ]] findest du ebenfalls eine Zusammen&shy;stellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in <blank text="FAQ Bachelor Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_studienvoraussetzungen.php</blank> und <blank text="FAQ Master Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_studienvoraussetzungen.php</blank>.


== Verwandte Seiten ==
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[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
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Version vom 10. Januar 2017, 10:13 Uhr


Bachelor/Master studieren

Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren. Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelor­studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Master an der UDE

Seit dem Wintersemester 2014/15 ist das Studium zum Master of Education möglich.

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Master­studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016 des ZLB.

Noten

Falls es einen Bewerber­überhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungs­plätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber­überhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.

Bachelor

Die Noten des Bachelor­abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt

Master

Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungs­termin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungs­termin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht.
  • Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den Master of Education sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die Staatsprüfung zum Ende des Vorbereitungsdienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-05-01