Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Bachelor]]studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]]. | [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Bachelor]]­studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]]. | ||
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Seit dem [[Wintersemester]] 2014/15 ist das Studium zum [[Master|Master of Education]] möglich. | Seit dem [[Wintersemester]] 2014/15 ist das Studium zum [[Master|Master of Education]] möglich. | ||
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für <BLANK text="LABG 2009">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> und <blank text="LABG 2016">https://zlb.uni-due.de/node/548</blank>des [[ZLB]]. | [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]­studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für <BLANK text="LABG 2009">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> und <blank text="LABG 2016">https://zlb.uni-due.de/node/548</blank>des [[ZLB]]. | ||
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*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]]) | *mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]]) | ||
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Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die [[Bachelor]]- oder die [[Master]]note relevant ist. | Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die [[Bachelor]]- oder die [[Master]]note relevant ist. | ||
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*Für die Bewerbung und Einstellung in den | *Für die Bewerbung und Einstellung in den [[Schule]]n werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den [[Master|Master of Education]] sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] zum Ende des [[Vorbereitungsdienst]]es errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet). | ||
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* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/index.html</BLANK> findest du eine | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/index.html</BLANK> findest du eine Zusammen­stellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]]. | ||
* Auf der Seite des [[ABZ]] findest du ebenfalls eine | * Auf der Seite des [[ABZ]] findest du ebenfalls eine Zusammen­stellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in <blank text="FAQ Bachelor Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_studienvoraussetzungen.php</blank> und <blank text="FAQ Master Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_studienvoraussetzungen.php</blank>. | ||
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Version vom 10. Januar 2017, 10:13 Uhr
Bachelor/Master studieren
Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.
Bachelor an der UDE
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen des ZLB.
Master an der UDE
Seit dem Wintersemester 2014/15 ist das Studium zum Master of Education möglich.
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Masterstudiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009 und LABG 2016 des ZLB.
Noten
Falls es einen Bewerberüberhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungsplätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:
- vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
- mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
- bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
- bis zu 5 von 100 für Härtefälle
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.
Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.
Bachelor
Die Noten des Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:
- wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
- falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt
Master
- Die Noten des Master of Education erhalten Gewichtung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nur, wenn das Ministerium für Schule und Weiterbildung Unterrichtsfächer festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.
- Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON veröffentlicht.
- Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den Master of Education sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die Staatsprüfung zum Ende des Vorbereitungsdienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).
Siehe auch
- Hier findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das Schulministerium.
- Auf der Seite des ABZ findest du ebenfalls eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in FAQ Bachelor Lehramt und FAQ Master Lehramt .
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-05-01