FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text= | Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text= | ||
Ja. Das jetzige [[Eignungspraktikum]] und das jetzige [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des | Ja. Das jetzige [[Eignungspraktikum]] und das jetzige [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außerschulischen Standorten statt. | ||
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* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | * Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | ||
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | ||
* Das | * Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. | ||
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Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text= | Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text= | ||
* | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum. | ||
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]]. | * Siehe auch [[Eignungspraktikum]]. | ||
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Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | ||
* Das | * Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | ||
* | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | ||
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | * Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | ||
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Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | ||
<BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang. | |||
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Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text= | Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text= | ||
* | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst. | ||
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | * Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | ||
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Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | ||
* | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen. | ||
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | * Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | ||
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Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 2: Was ist das Eignungspraktikum?|Text= | Frage 2: Was ist das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 3: An wen richtete sich das Eignungspraktikum?|Text= | Frage 3: An wen richtete sich das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. | Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 4: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | Frage 4: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | ||
Studierende in [[Staatsexamen]]s-​Studiengängen (z.B. an der [[Universität Duisburg-Essen]]) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs [[BA/MA|Bachelor/​Master]] (an den Universitäten [[RUB|Bochum]], Bielefeld, [[TU Dortmund|Dortmund]], Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das [[Eignungspraktikum]] richtete sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. An der [[Universität Duisburg-Essen]] erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur ([[Bachelor/Master]]) im [[WiSe]] 2011/12. | Studierende in [[Staatsexamen]]s-​Studiengängen (z.B. an der [[Universität Duisburg-Essen]]) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs [[BA/MA|Bachelor/​Master]] (an den Universitäten [[RUB|Bochum]], Bielefeld, [[TU Dortmund|Dortmund]], Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das [[Eignungspraktikum]] richtete sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. An der [[Universität Duisburg-Essen]] erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur ([[Bachelor/Master]]) im [[WiSe]] 2011/12. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Das [[Eignungspraktikum]] soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Das [[Eignungspraktikum]] soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Das [[Eignungspraktikum]] sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum]]s). Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst]]es ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Das [[Eignungspraktikum]] sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum]]s). Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst]]es ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 7: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | Frage 7: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | ||
Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein [[Eignungspraktikum]] absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein [[Eignungspraktikum]] absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] war für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren, verpflichtend. | Das [[Eignungspraktikum]] war für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren, verpflichtend. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Das [[Eignungspraktikum]] dauerte insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer [[Schule]] [[Blockveranstaltung|blockweise]] oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen [[Schule]], das du bei der Buchung des Praktikumsplatzes über die Website von <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank> einsehen kannst. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden. | Das [[Eignungspraktikum]] dauerte insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer [[Schule]] [[Blockveranstaltung|blockweise]] oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen [[Schule]], das du bei der Buchung des Praktikumsplatzes über die Website von <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank> einsehen kannst. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Das [[Eignungspraktikum]] kann an jeder [[Schule]] und in jeder [[Schulformen|Schulform]] absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die [[Schule]], die du als Schülerin oder Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der [[Schule]] triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das [[Praktikum]] in einer nicht bekannten [[Schulformen|Schulform]] durchzuführen. | Das [[Eignungspraktikum]] kann an jeder [[Schule]] und in jeder [[Schulformen|Schulform]] absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die [[Schule]], die du als Schülerin oder Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der [[Schule]] triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das [[Praktikum]] in einer nicht bekannten [[Schulformen|Schulform]] durchzuführen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 13: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text= | Frage 13: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text= | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Frage 14: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | Frage 14: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz [[Schule]] und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des [[Praktikum]]s deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | Das [[Eignungspraktikum]] ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz [[Schule]] und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des [[Praktikum]]s deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Die [[Schulleitung]] benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig [[ZfsL|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitet. | Die [[Schulleitung]] benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig [[ZfsL|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitet. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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*Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das [[Portfolio Praxiselemente|Portfolio „Praxiselemente“]] wird in der Regel ab Beginn des [[Eignungspraktikum]]s bis zum Ende der Ausbildung geführt. | *Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das [[Portfolio Praxiselemente|Portfolio „Praxiselemente“]] wird in der Regel ab Beginn des [[Eignungspraktikum]]s bis zum Ende der Ausbildung geführt. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Ja. Der Vertrag wird mit der [[Schule]] abgeschlossen, an der das [[Eignungspraktikum]] stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen. | Ja. Der Vertrag wird mit der [[Schule]] abgeschlossen, an der das [[Eignungspraktikum]] stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen. | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem | Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt. | ||
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Version vom 13. Januar 2017, 09:51 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Quellen
- Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
- www.elise.nrw.de
- nrw.cct-germany.de
Anrechnungen von Leistungen
– Quelle: FAQ Lehramt
Fragen zum Master of Education
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-04-01